Nach QHB (300 UE)
GRUND­QUALIFI­ZIERUNG

 



Wer...
...Kinder außerhalb der familiären Wohnung
...mehr als 15 Stunden wöchentlich
...gegen Entgelt
...länger als drei Monate betreuen will,



braucht eine Erlaubnis durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ohne eine pädagogische Ausbildung ist hierfür eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach QHB erforderlich.



Das QHB richtet die Grundqualifizierung daran aus, angehende Kindertagespflegepersonen dabei zu begleiten und zu unterstützen, die Kompetenzen zu erwerben, die sie brauchen, um den pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen in ihrer Tätigkeit gewachsen zu sein.

Unser Leitbild der Qualifizierung beschreibt die Grundsätze unserer Arbeit.


Die Teilnahmegebühr beträgt 350€ und wird in zwei Teilzahlungen erhoben.

 

 

Zur Anmeldung →